Bestattungshaus Reeh aus Herborn Hess: Leistungen

Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein. Wir wissen um die Schwere Ihrer Situation und stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite. So schaffen wir Ihnen Raum für Ihre individuelle Trauerarbeit.

Eine Stütze in schwerer Zeit

Unsere Leistungen

Wir organisieren und regeln für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Zu allen Fragen der Bestattung beraten wir Sie und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.

Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen im In- und Ausland

  • Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen

  • Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle

  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung

  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine

  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen

  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen

  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners

  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier

  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen

  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze

  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung

  • Die Dekoration des Grabes

  • Die Auslegung einer Kondolenzliste

  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache

  • Die Trauerbegleitung

In Würde Abschied nehmen

Bestattungsformen

Bei der Wahl der Bestattungsform sollte stets der Wille des Verstorbenen im Vordergrund stehen. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben, helfen wir den Hinterbliebenen gerne bei den Fragen, welche Bestattungsform zum vergangenen Leben und Wesen des Verstorbenen passt und welche Auswirkungen sie auf die Trauer und Erinnerung der Hinterbliebenen hat.

 

Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über folgende Bestattungsformen:

  • Erdbestattung

  • Feuerbestattung

  • Friedwald

  • Seebestattung

Ungelegen aber notwendig

Formalitäten

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.

Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt

  • Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt

  • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners

  • Abmeldung bei der Krankenkasse und Beantragung von Sterbegeld

  • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente

  • Benachrichtigung des Arbeitgebers

  • Abmeldung beim Arbeitsamt

  • Abmeldung beim Versorgungsamt

  • Polizeiliche Abmeldung

  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen

  • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung

Nötige Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen

  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde

  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde

  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch

  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse

  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand

  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung

  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren

  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden

  • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar

  • Grabstellennachweis, falls vorhanden

  • Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden

  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

Selbstbestimmung

Bestattungsvorsorge

Besonders wichtig ist uns das Thema Bestattungsvorsorge. Vorsorge bedeutet, dass Ihre Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abgesichert sind. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und können selbst bestimmen, wie Sie Ihren letzten Weg bestreiten möchten. Wir arbeiten Hand in Hand mit der Treuhandgesellschaft und beraten Sie gerne ausgiebig.

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